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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 10 VE 53/13   

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https://dejure.org/2016,55253
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 10 VE 53/13 (https://dejure.org/2016,55253)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.05.2016 - L 10 VE 53/13 (https://dejure.org/2016,55253)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Mai 2016 - L 10 VE 53/13 (https://dejure.org/2016,55253)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 OEG; § 6 Abs. 3 OEG; § 15 S. 1 KOVVfG; § 176 StGB; § 223 StGB; § 15 KOVVfG
    Gewährung einer Beschädigtenrente aufgrund der festgestellten Schädigungsfolge "psychische Störungen"; Feststellung eines Grades der Schädigung (GdS) nach den Vorschriften des Opferentschädigungsgesetzes (OEG); Beurteilung des Vorliegens eines tätlichen Angriffs im Sinne ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Beschädigtenrente aufgrund der festgestellten Schädigungsfolge "psychische Störungen"; Feststellung eines Grades der Schädigung (GdS) nach den Vorschriften des Opferentschädigungsgesetzes (OEG); Beurteilung des Vorliegens eines tätlichen Angriffs im Sinne ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OEG § 1 Abs. 1 S. 1; StGB § 176
    Anerkennung von Schädigungsfolgen

  • rechtsportal.de

    KOVVfG § 15 ; OEG § 1 Abs. 1 ; OEG § 6 Abs. 3
    Anerkennung von Schädigungsfolgen und Feststellung eines Grades der Schädigung nach dem OEG in Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 10 VE 53/13
    Der Beweisgrad der Wahrscheinlichkeit i.S. des § 1 Abs. 3 S 1 BVG ist gegeben, wenn nach der geltenden wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht (vgl. BSG Beschluss vom 8. August 2001, B 9 V 23/01 B, SozR 3-3900 § 15 Nr. 4 S. 14 mwN).

    Glaubhaftmachung bedeutet das Dartun einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 128 Rn. 3d mwN), d.h. der guten Möglichkeit, dass sich der Vorgang so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können (vgl. BSG Beschluss vom 8. August 2001, B 9 V 23/01 B, SozR 3-3900 § 15 Nr. 4 S. 14 f mwN).

    Das Gericht ist allerdings im Einzelfall grundsätzlich darin frei, ob es die Beweisanforderungen als erfüllt ansieht (Freiheit der richterlichen Beweiswürdigung, § 128 Abs. 1 S. 1 SGG; vgl BSG Beschluss vom 8. August 2001, B 9 V 23/01 B, SozR 3-3900 § 15 Nr. 4 S. 15).

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 10 VE 53/13
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der der Senat in ständiger Praxis folgt, ist bei der Auslegung des Rechtsbegriffs "vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff" i.S. des § 1 Abs. 1 S. 1 OEG entscheidend auf die Rechtsfeindlichkeit, vor allem verstanden als Feindlichkeit gegen das Strafgesetz, abzustellen; von subjektiven Merkmalen (wie etwa einer kämpferischen, feindseligen Absicht des Täters) hat sich die Auslegung weitestgehend gelöst (BSG Urteil vom 7. April 2011, B 9 VG 2/10 R, SozR 4-3800 § 1 Nr. 18 Rn. 32 mwN).

    Abweichend von dem im Strafrecht umstrittenen Gewaltbegriff i.S. des § 240 StGB zeichnet sich der tätliche Angriff i.S. des § 1 Abs. 1 S. 1 OEG durch eine körperliche Gewaltanwendung (Tätlichkeit) gegen eine Person aus, wirkt also körperlich (physisch) auf einen anderen ein (BSG Urteil vom 7. April 2011, B 9 VG 2/10 R, SozR 4-3800 § 1 Nr. 18 Rn. 36 mwN).

  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 10 VE 53/13
    Allgemein ist es in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, als tätlicher Angriff sei grundsätzlich eine in feindseliger bzw. rechtsfeindlicher Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen, wobei die Angriffshandlung in aller Regel den Tatbestand einer - jedenfalls versuchten - vorsätzlichen Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit erfüllt (BSG Urteil vom 29. April 2010, B 9 VG 1/09 R, SozR 4-3800 § 1 Nr. 17 Rn. 25 mwN).

    Allein entscheidend ist, dass die Begehensweise, also sexuelle Handlungen, eine Straftat war (BSG Urteil vom 29. April 2010, B 9 VG 1/09 R, SozR 4-3800 § 1 Nr. 17 Rn. 28 mwN).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2008 - L 13 VG 1/05

    Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) aufgrund

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 10 VE 53/13
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 2. Juni 2009, Az. L 10 VG 3/06, 11. Juni 2009, Az. L 10 VG 1/08; Urteil vom 22. Juli 2010, Az. L 10 VG 21/07) und in Übereinstimmung mit dem 13. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 5. Juni 2008, Az. L 13 VG 1/05) davon aus, dass aus einer Diagnose keine Ableitungen auf das Vorliegen einer sexuellen Missbrauchserfahrung in der Biographie möglich sind.

    Allein die Möglichkeit, dass ein frühkindlicher Missbrauch zu derartigen Krankheitsbildern und Verhaltensweisen führen kann, reicht nicht aus, den Beweis als geführt anzusehen, der angeschuldigte Angriff habe tatsächlich stattgefunden (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juni 2009, Az. L 10 VG 1/08; ebenso LSG Niedersachsen Bremen, Urteil vom 5. Juni 2008, Az. L 13 VG 1/05; Bay LSG Urteil vom 26. Januar 2016, L 15 VG 30/09 unter Hinweis auf die dortige ständige Rechtsprechung ebenfalls gestützt auf eingeholte wissenschaftliche Gutachten).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2015 - L 10 VE 28/11

    Beschädigtenrente für ein Opfer eines sexuellen Missbrauchs; Rechtsbegriff des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 10 VE 53/13
    Dies gilt insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die Klägerin im fraglichen Zeitraum erst in einem Alter war, in dem noch nicht sicher von Erinnerungsfähigkeit ausgegangen werden kann (vgl. dazu ausführlich Senatsurteil vom 29.1.2015 - L 10 VE 28/11 veröffentlicht in juris auf das die Beteiligten mit Verfügung vom 9. März 2015 hingewiesen worden sind).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 10 VE 53/13
    Ein tätlicher Angriff iSd § 1 Abs. 1 OEG muss auf eine körperliche Einwirkung gerichtet sein; eine allein intellektuell vermittelte beziehungsweise psychische Einwirkung genügt demgegenüber nicht (BSG U. v. 16.12.14 - B 9 V 1/13 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 21).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 10 VE 53/13
    c) Das BSG hat indessen in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass Vernachlässigung von Kindern kein tätlicher Angriff im Sinne des OEG ist (BSG B. v. 23.3.15 B 9 V 48/14 B; U. v. 17.4.13 - B 9 V 3/12 R).
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 4/93

    Gewalttaten im Sinne des OEG , Gesundheitsstörungen als mögliche Folge schwerer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 10 VE 53/13
    Auch der "gewaltlose" sexuelle Missbrauch eines Kindes kann demnach ein tätlicher Angriff i.S. des § 1 Abs. 1 S. 1 OEG sein (BSG Urteile vom 18. Oktober 1995, 9 RVg 4/93, SozR 3-3800 § 1 Nr. 6 S. 23 f. und 9 RVg 7/93, SozR 3-3800 § 1 Nr. 7 S. 28 f.).
  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R

    Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 10 VE 53/13
    Daraus folgt, dass auch dem Vollbeweis gewisse Zweifel innewohnen können, verbleibende Restzweifel mit anderen Worten bei der Überzeugungsbildung unschädlich sind, solange sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (BSG Urteil vom 24. November 2010, B 11 AL 35/09 R, zit. nach Juris).
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 7/93

    Tätlicher Angriff im Sinne des OEG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 10 VE 53/13
    Auch der "gewaltlose" sexuelle Missbrauch eines Kindes kann demnach ein tätlicher Angriff i.S. des § 1 Abs. 1 S. 1 OEG sein (BSG Urteile vom 18. Oktober 1995, 9 RVg 4/93, SozR 3-3800 § 1 Nr. 6 S. 23 f. und 9 RVg 7/93, SozR 3-3800 § 1 Nr. 7 S. 28 f.).
  • LSG Bayern, 26.01.2016 - L 15 VG 30/09

    Opferentschädigungsgesetz - Nachweis von Missbrauchssituationen im Kindesalter

  • BSG, 23.03.2015 - B 9 V 48/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - soziales Entschädigungsrecht -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 10 VG 21/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2016 - L 10 VE 1/12
    Der von der Sachverständigen Dr. Ritter vorgenommene Rückschluss von der Diagnose auf die Ursache ist unzulässig, auch wenn, wie hier, konkurrierende Ursachen nicht erkennbar sind (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2. Juni 2009, Az. L 10 VG 3/06, 11. Juni 2009, Az. L 10 VG 1/08; Urteile vom 22. Juli 2010, Az. L 10 VG 21/07 und vom 26. Mai 2016, Az. L 10 VE 53/13; ebenso: Bay LSG Urteil vom 26. Januar 2016, L 15 VG 30/09 unter Hinweis auf die dortige ständige Rechtsprechung gestützt auf jeweils eingeholte wissenschaftliche Gutachten; Rademacher in Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, 1. Auflage, § 1 OEG, Rn. 48; Volbert, Beurteilung von Aussagen über Traumata, Erinnerungen und ihre psychologische Bewertung, Bern u.a. 2004 S. 24, 25).
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